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    Im Wald mit dem Pilzsachverständigen

    1.10.2014
    30 Teilnehmer, darunter einige Kinder,  konnte Pilzsachverständiger Franz Meindl letzten Samstag um 8 Uhr früh vor dem Amtsgericht zu seinem Pilzkurs begrüßen. Ausgerichtet war der Kurs hauptsächlich auf das sichere Erkennen essbarer und giftiger Arten. Nach einer kurzen Einleitung über Ausrüstung und pilzkundlicher Erfahrung der Kursteilnehmer ging es in Fahrgemeinschaften in ein Waldstück nähe Landau. Nachdem sich alle zur Orientierung mit dem Gelände vertraut gemacht hatten begann auch schon der praktische Teil des Kurses. Mit Pilzkörben bewaffnet schwärmten die Teilnehmer aus und sammelten eine halbe Stunde lang ein Exemplar von jeder neu gefundenen Pilzart. Ob essbar oder nicht war dabei nicht wichtig. Die Trennung erfolgte später im Rahmen der Besprechung. Als die Teilnehmer mit ihren Körben wieder zur Sammelstelle kamen war die Überraschung groß. Eine große Vielfalt verschiedener Waldpilze kam zum Vorschein. Getrennt nach Lamellenpilzen, Röhrlingen und Pilzen anderer Ausformung wurden die Funde auf einem Tapeziertisch sortiert ausgelegt. Meindl erläuterte dann die Erkennungsmerkmale der einzelnen Arten und die Verwendbarkeit in der Küche. Für Speisezwecke am interessantesten seinen Röhrlinge, da sie meist groß und festfleischig sind und es auch keine tödlich giftigen Arten darunter gibt. Am problematischsten wäre der Satansröhrling, den man mit dem sog. Zigeuner, dem Flockenstieligen Hexenröhrling verwechseln könne. Er hat eine helle Hutoberfläche, einen roten Schwamm und einen dicken roten Stiel, wird kaum blau wenn man ihn anschneidet und riecht sehr unangenehm. Dass man ihn bei uns im Landkreis findet sei allerdings ziemlich unwahrscheinlich, da er in warmen Buchenwäldern auf Kalkboden wächst, was nicht unseren Waldtypen entspricht. Um aber dennoch jede Gefahr aus zu schließen gelte die Faustformel,  keine Röhrlinge mit bitterem Geschmack und rotem Schwamm zu sammeln. Gefunden wurden Fichtensteinpilz, Birkenpilz, Maronenröhrling, Ziegenlippe und Goldröhrlinge,  allesamt gute Speisepilze. Den Reigen der Blätterpilze führten die Täublinge an. Darunter gebe es hervorragende Speisepilze und erfreulicherweise keine hochgiftigen Arten. Allerdings sei es sogar für Fachleute schwierig, die vielen verschiedenen Täublingsarten zu unterscheiden. Ein sicheres Indiz, ob der Täubling für den Kochtopf geeignet ist oder nicht liefere hier eine Geschmacksprobe vor Ort. Ungenießbare Täublinge sind an ihrem scharfen Geschmack zu erkennen.  Hochgiftige Arten wurden bei dem Kurs nicht gefunden.  Bei der abschließenden Überreichung der Teilnahmebestätigung gab Meindl den Teilnehmern den Rat mit, Waldpilze künftig nicht nur als Nahrung sondern auch als Forschungsobjekt zu betrachten. Es sei viel spannender mit Bestimmungsbuch und Fotoapparat in den Wald zu gehen, um neue Arten kennen zu lernen als mit dem Korb, um Maronen abzuschneiden.


    Auch Pilze sind geschützt! Pilze sammeln kann strafbar sein.

    Dass es Wildpflanzen bei uns gibt, die geschützt und daher nicht gepflückt oder gar ausgegraben werden dürfen ist allgemein bekannt. Dass der deutsche Gesetzgeber aber auch Pilze, die man immer seltener findet, in diesen Schutz einbezieht, wissen nur Wenige. Unter Pilzfreunden wird schon mal gesprochen darüber, dass man sich in Österreich, der Schweiz oder Italien mit einem Korb voll Waldpilze zur falschen Zeit oder ohne Sammelgenehmigung nicht mehr erwischen lassen darf. Bei uns sei das aber Gott sei Dank noch anders. Nicht ganz, wenn man das deutsche oder bayerische Naturschutzgesetz zur Hand nimmt. Nach der Bundesartenschutzverordnung von 2005 ist es verboten, Grünling, Kaiserling, Märzschneckling, alle Trüffelarten, alle Saftlingsarten, Erlengrübling, den Bronzeröhrling, den blauenden Königsröhrling, den echten Königsröhrling, den Sommerröhrling, den Anhängselröhrling sowie Schaf- und Semmelporlinge zu sammeln. Sie dürfen also gar nicht aus der Natur entnommen werden egal ob sie essbar sind oder nicht. Dennoch wird den Pilzsammlern der Spaß nicht verdorben. Pfifferlinge, Morcheln, Birkenpilze und Rotkappen, Steinpilz, Milchbrätling und das Schweinsohr gehören zwar ebenfalls zu den besonders geschützten Arten, dürfen aber aufgrund einer Ausnahmeregelung gesammelt werden. Allerdings nur in geringen Mengen für den eigenen Bedarf. Wer also für Nachbarn, Freunde, Chef und Bekannte Körbe voll Steinpilze und Pfifferlinge heimbringt, macht sich strafbar, auch wenn noch so soziale Gedanken dahinter stecken. Für das Sammeln größerer Mengen wird eine Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde benötigt. Alle anderen Pilzarten, wie z.B. Maronenröhrling, Ziegenlippe, Täublinge, Reifpilz usw. unterliegen bei uns keinem besonderen Schutz nach Naturschutzrecht. Hier greift lediglich das Eigentumsrecht des Grundstücksbesitzers. Für das Sammeln der beliebten Maronenröhrlinge für Gaststätten oder auch zum Verkauf am  Flohmarkt wäre eigentlich das Einverständnis der Grundstückseigentümer notwendig.
    Unabhängig ob es sich um beliebte Speisepilze handelt oder um ungenießbare und giftige Arten, stehen heute viele Pilze auf der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Arten. Wer gerne Pilze sammelt aber trotzdem schonend mit unserer Natur umgeht, lässt diese Arten stehen. In guten Pilzbüchern ist der Rote Liste Status der einzelnen Arten angegeben.
    Wer weitere Fragen hat, kann sich an Pilzberater Meindl Tel. 09951/954095 wenden.